Der Ablösewert ist der Betrag, der bezahlt werden muss, wenn ein Leasingobjekt vor Ablauf des Leasingvertrages übernommen werden soll. Bei Abschluss eines Leasingvertrages wird der Wert ermittelt, den der Leasingnehmer inklusive Zinsen über einen bestimmten Zeitraum in Raten an den Leasingnehmer bezahlen muss. Am Ende bleibt ein Restwert, zu dem das Leasingobjekt übernommen werden kann. Soll die Übernahme während der Vertragslaufzeit erfolgen, wird der Ablösewert berechnet. Hierbei werden bestimmte Faktoren wie Abnutzung und allgemeiner Zustand berücksichtigt. Der Ablösewert zu einem bestimmten Zeitpunkt kann nicht bei Vertragsabschluss bestimmt werden.
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