Andienungsrecht bezeichnet das Recht eines Leasinggebers, das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit dem Leasingnehmer zum Kauf anzubieten. Der Leasingnehmer ist dann zum Kauf verpflichtet. Kaufpreis ist der bei Vertragsabschluss kalkulierten Restwert des Leasingobjektes. Auf der anderen Seite hat der Leasingnehmer kein Recht, vom Leasinggeber den Verkauf des Leasingobjektes an ihn zu verlangen. Es liegt allein in der Entscheidung des Leasinggebers, ob er das Leasingobjekt zum Kauf anbietet oder nicht. In der Regel wird er den Kauf anbieten, wenn der tatsächliche Wert des Leasingobjektes unter dem kalkulierten Restwert liegt. Liegt der Wert darüber, wird er das Leasingobjekt frei verkaufen. Das Andienungsrecht wird in der Regel bei Vertragsabschluss von Leasingverträgen mit Teilamortisierung vereinbart.
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