Eine Anzahlung ist die Vorauszahlung eines Teils des Kaufpreises für eine Ware oder eine Dienstleistung. Vorauszahlungen werden geleistet, um sich den Kauf einer Ware oder Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern. Wichtig ist, dass eine Anzahlung noch keinen Kaufvertrag darstellt. Nach § 336, Abs. 1 BGB kann eine Anzahlung jedoch als Merkmal für einen Vertragsabschluss angesehen werden. Sie darf aber nicht mit einem Kaufvertrag gleichgesetzt werden. Das heißt, der Verkäufer darf aufgrund einer Anzahlung nicht davon ausgehen, dass die Ware tatsächlich verkauft wird. Wenn der Kaufvertrag letztendlich nicht zustande kommt, kann die Anzahlung zurückverlangt werden.
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