Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens von ihrem Arbeitgeber erhalten. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf ein Arbeitgeberdarlehen. In der Regel ist ein Arbeitgeberdarlehen zinsgünstiger als ein vergleichbares Darlehen von einer Bank. Arbeitgeber, die Darlehen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergeben, sind verpflichtet, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Sie dürfen keine Beschäftigten einschließlich der Teilzeitkräfte bei den Darlehenskonditionen benachteiligen. Scheidet der Darlehensnehmer aus dem Unternehmen aus, kann der Arbeitgeber die sofortige Rückzahlung verlangen. Zinsen aus dem Darlehen muss der Arbeitgeber als Einnahmen versteuern. Je nach Höhe der Zinsen müssen bei einem Arbeitgeberdarlehen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden.
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