Beleihungsgrenze ist die maximale Höhe, bis zu der Objekte von Kreditinstituten beliehen werden. Die Beleihungsgrenze wird auf Grundlage des Beleihungswertes ermittelt. Vom Beleihungswert wird ein Risikoabschlag für eventuelle Wertschwankungen des beliehenen Objektes abgezogen. Beleihungswert minus Risikoabschlag ergibt die Beleihungsgrenze. Für bestimmte Kreditgeschäfte hat der Gesetzgeber Höchstwerte für die Beleihungsgrenze festgesetzt. Für Realkredite von Pfandbriefbanken beträgt die Beleihungsgrenze 60 %. Immobilien dürfen von Bausparkassen bis zu maximal 80 % beliehen werden. Für Wertpapiere, Lebensversicherungen, Mobilien und andere Sicherheiten gelten zum Teil andere Beleihungsgrenzen. Diese sind gesetzlich nicht geregelt. Die Ausschöpfung der Beleihungsgrenze wird in diesen Fällen von den Kreditinstituten auf der Grundlage eigener Risikoeinschätzungen festgelegt.
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