Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt werden Immobilien – Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke – bezeichnet, die als dingliche Sicherheit für eine Bau- oder Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Das Beleihungsobjekt kann, muss aber nicht mit dem Investitionsobjekt identisch sein. In den meisten Fällen ist die finanzierte Immobilie gleichzeitig das Beleihungsobjekt. Der Darlehensnehmer muss nicht zwingend der Eigentümer des Beleihungsobjektes sein. Die Sicherheit kann auch durch Dritte zur Verfügung gestellt werden. Das Beleihungsobjekt dient Banken zur Absicherung für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers. Dazu wird in der Regel ein Grundpfandrecht ins Grundbuch zugunsten der Bank eingetragen. Falls der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, hat die Bank das Recht, die Immobilie zu versteigern. Der Versteigerungserlös wird zur Bedienung der Restschuld verwendet.



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