Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr, die von einer Bank für den noch nicht abgerufenen Teil eines Kredites berechnet wird. Die Gebühr dient der Bank als Ausgleich für entgangene Zinseinnahmen. Solange ein Kredit in Teilen noch nicht abgerufen wurde, muss der Kreditnehmer für diese Teile keine Zinsen bezahlen. Diese Zinseinnahmen entgehen der Bank. Für eine Bank entstehen in der Bereitstellungszeit in der Regel Kosten, wenn sie das Geld selbst anderweitig beschaffen muss. Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Die meisten Banken gewähren eine zinsfreie Bereitstellungszeit. Erst wenn diese Zeit überschritten wird, müssen Bereitstellungszinsen bezahlt werden.



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