Im Kreditwesen bezeichnet Disagio die Spanne oder den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag und dem Rückzahlungsbetrag bei Darlehensverträgen. Für den Darlehensnehmer bedeutet ein Disagio, dass der Effektivzins für das Darlehen den Nominalzins übersteigt. Für den Gläubiger hat das Disagio den Vorteil, dass sich die Verzinsung und damit seine Rendite verbessert. Ein Disagio muss bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein Darlehen laufzeitanteilig auf die Darlehenszinsen verrechnet werden. Zudem sind Kreditinstitute bei Privatpersonen dazu verpflichtet, wenn Sie ein Disagio vereinbaren, den anfänglichen effektiven Jahreszins anzugeben. Die Angabe muss im Darlehens- oder Kreditvertrag erfolgen.
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