Kreditgeber

Eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an einen Kreditnehmer vergibt, wird als Kreditgeber bezeichnet. Kredite sind alle vertraglichen Leistungen, die zunächst ohne Gegenleistung erbracht werden. Hierzu zählen Vorschüsse, Anzahlungen, Vorkasse oder Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Die Kreditvergabe durch gewerbliche Kreditgeber wie Banken zählt zu den Bankgeschäften. Gewerbliche Kreditgeber benötigen für die Kreditvergabe gemäß § 32 KWG eine Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ohne diese Erlaubnis sind Bankgeschäft und damit die Kreditvergabe strafbar. Die Kreditvergabe unter Privatpersonen bedarf keiner Erlaubnis.



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