Der Nominalzins ist der Zinssatz, den Kreditnehmer für einen Kredit an die Bank bezahlen oder den Anleger für Ihre Geldanlage erhalten. Nominalzins ist eine heute bei Verbraucherkrediten nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung. Mit der Einführung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie am 11.06. 2010 wurde der Nominalzins in Sollzins umbenannt. Für den Vergleich der Gesamtkosten verschiedener Kredite ist der Nominalzins nur wenig geeignet. Anders als beim Effektivzins werden weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen nicht berücksichtigt.
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