Ein Realkredit ist ein durch Sachwerte oder dingliche Rechte besicherter Kredit. Es handelt sich dabei um ein zweck- und objektgebundenes Darlehen. Diese Darlehen sind durch Grundpfandrechte oder eine Schiffshypothek gesichert. Die Verzinsung eines Realkredites und die Rückzahlung sind jederzeit durch ein beliehenes Grundstück, ein Schiff oder einen sogenannten Schiffsbankwert gewährleistet. Nach den Vorschriften des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) liegt ein Realkredit dann vor, wenn die ersten drei Fünftel des Beleihungswertes eines Grundstücks nicht überschritten werden. Die zweite Voraussetzung ist, dass der bei der Beleihung des Objektes angenommene Wert den Verkehrswert (Verkaufswert) nicht übersteigt.
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