Schuldübernahme

Als Schuldübernahme wird die Übernahme einer bestehenden Schuld durch einen neuen Schuldner bezeichnet. Von einer befreienden Schuldübernahme wird gesprochen, wenn der alte Schuldner vollständig aus der Haftung entlassen wird. Haftet der alte Schuldner gesamtschuldnerisch weiter, liegt eine sogenannte Schuldmitübernahme vor. Die Übernahme einer Schuld kann durch einen Vertrag zwischen dem alten und dem neuen Schuldner oder dem neuen Schuldner und dem Gläubiger erfolgen. Eine befreiende Schuldübernahme muss immer durch den Gläubiger genehmigt werden. Alle Einwendungen des alten Schuldners dürfen dem Gläubiger durch den neuen Schuldner entgegengesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind nur die Einwendungen, die in dem der Schuldübernahme zugrunde liegenden Rechtsverhältnis begründet sind.



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