Schuldzinsenabzug

Schuldzinsenabzug bedeutet, dass die für einen Kredit bezahlten Zinsen unter bestimmten Umständen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Dadurch ergibt sich für den Schuldner eine Verminderung der Einkommenssteuer. Schuldzinsen können als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben vom Einkommen abgezogen werden. Betriebsausgaben sind Schuldzinsen immer dann, wenn sie für eine Finanzierung von gewerblich genutzten Vermögensgegenständen wie Maschinen bezahlt werden. Schuldzinsen können Werbungskosten sein, wenn eine mit einem Kredit finanzierte Immobilie vollständig vermietet wird. Zinsen, die Privatpersonen für Kredite bezahlen, beispielsweise für den Kauf eines Autos, können in der Regel nicht vom Einkommen abgezogen werden.



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