Eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Teils eines Darlehens wird als Sondertilgung bezeichnet. Die meisten Banken ermöglichen einmal pro Jahr eine Sondertilgung. Bis zu einer bestimmten Höhe sind die Sondertilgungen kostenfrei. Die Höhe der Sondertilgung richtet sich nach der Nettodarlehenssumme. Die Höhe der Restschuld ist unerheblich. Üblich sind kostenfreie Sondertilgungen bis zu 5 % der Nettodarlehenssumme. Bei den meisten Banken kann ein festes Sondertilgungsrecht oder ein optionales Sondertilgungsrecht vereinbart werden. Ein festes Sondertilgungsrecht bedeutet, dass die Tilgung zu einem festgelegten Zeitpunkt in einer bestimmten Höhe erfolgen muss. Bei einem optionalen Sondertilgungsrecht haben Darlehensnehmer die freie Wahl, wann und in welcher Höhe sie einmal pro Jahr eine Sondertilgung vornehmen wollen.
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