Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner, der mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug ist, bezahlen muss. Diese Zinsen sind für an sich unverzinsliche Geldschulden zu entrichten. Die Höhe von Verzugszinsen ist vom Gesetzgeber begrenzt. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern dürfen Verzugszinsen maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen. Bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, dürfen Verzugszinsen maximal 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Diese Vorschriften ergeben sich aus § 288 I und II BGB. Verzugszinsen dürfen ab dem Zeitpunkt berechnet werden, ab dem der Schuldner in Verzug ist.
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