Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung bezeichnet die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Voraussetzung für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist ein Vollstreckungstitel. Eine vollstreckbare Ausführung dieses Titels muss dem Gläubiger vor oder während der Zwangsvollstreckung zugestellt werden. Durch eine Zwangsvollstreckung soll eine schnellstmögliche Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers sichergestellt werden.

Zwangsvollstreckungen sind möglich wegen Geldforderungen, zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und die Erzwingung bestimmter Handlungen durch den Schuldner. Die Vollstreckungsorgane sind Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgerichte (Amtsgerichte) und Prozessgerichte. Gesetzlich geregelt ist die Zwangsvollstreckung in den Paragrafen 704 bis 915h Zivilprozessordnung (ZPO) sowie in den Gesetzen über die Zwangsverwaltung (ZVG) und im Gesetz über die Zwangsversteigerung. Die Kosten für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen muss der Schuldner tragen.



Weitere Begriffe aus dem Lexikon