Ein Kredit zur Überbrückung eines kurzfristigen Kapitalengpasses wird als Zwischenfinanzierung bezeichnet. Zwischenkredite werden genutzt, wenn die endgültige Finanzierung bereits feststeht, das Geld aber noch nicht zur Verfügung steht. Beispielsweise, weil Bausparverträge noch nicht zuteilungsreif oder Lebensversicherungen noch nicht fällig sind. Im Sinne von § 488 Abs. 1 BGB handelt es sich bei Zwischenkrediten um Darlehen. Gemäß den Vorschriften in § 19 Abs. 1 Kreditwesengesetz unterliegen sie dem Kreditbegriff. Durch eine Zwischenfinanzierung steigt das Risiko der Bank. Die Zinsen für eine Zwischenfinanzierung sind daher höher als die Zinsen für die endgültige Finanzierung.
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