Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung von einem Schuldner fordern kann. Im Schuldverhältnis wird der Gläubiger als Kreditor und der Schuldner als Debitor bezeichnet. Das Schuldverhältnis kann vertraglich oder gesetzlich begründet sein. Wird die Leistung vom Schuldner nicht erbracht, kann der Gläubiger seine Ansprüche im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. Ein Gläubiger kann gleichzeitig auch Schuldner sein. Beispielsweise ist der Verkäufer bei allen Kaufverträgen Gläubiger des Käufers in Bezug auf den Kaufpreis. Gleichzeitig ist er Schuldner des Käufers in Bezug auf die Lieferung der verkauften Ware.
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