Sicherheiten sind Vermögensgegenstände, die einen Kreditgeber gegen das Ausfallrisiko bei der Vergabe eines Kredites absichern. Bankübliche Sicherheiten oder Kreditsicherheiten sind Grundschulden, Hypotheken, Kapitallebensversicherungen mit einem hohen Rückkaufswert und Bausparverträge. Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien können ebenfalls als Sicherheiten für einen Kredit verwendet werden. Bei der Sicherungsübereignung von Maschinen, Fahrzeugen und Produktionsanlagen an eine Bank bleiben die Sicherheiten im Besitz des Sicherungsgebers. Die Bank wird Eigentümer. Der Sicherungsgeber kann die zur Verfügung gestellten Sicherheiten weiter benutzen.
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