Zinsbindung oder Sollzinsbindung bezeichnet eine Garantie, die zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer vereinbart wird. Mit dieser Garantie sichert der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer zu, dass die Zinsen für das Darlehen über einen festgelegten Zahlenraum nicht verändert werden. Dieser Zeitraum wird als Zinsbindungsfrist bezeichnet. Die Zinsbindungsfrist kann in Grenzen mit dem Darlehensgeber verhandelt werden. Sie beträgt bei Baudarlehn beispielsweise fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist der Darlehensgeber berechtigt, die Zinsen anzupassen. Der Darlehensnehmer ist nach dem Ende der Zinsbindungsfrist berechtigt, das Darlehen vorzeitig kostenfrei abzulösen.
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