Rückgewährungsanspruch bezeichnet das Recht eines Darlehensnehmers, vom Darlehensgeber die Löschung einer eingetragenen Grundschuld zu verlangen. Der Anspruch entsteht dann, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Grundsätzlich sind die eingetragene Grundschuld und die gesicherten Forderungen als Anspruch der Bank voneinander getrennt. Durch den Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer sind sie jedoch miteinander verbunden. Das heißt, sobald der Darlehensnehmer alle durch die Grundschuld gesicherten Forderungen zurückbezahlt hat, entsteht auf Grundlage dieses Sicherungsvertrages der Rückgewährungsanspruch. Der Anspruch kann auf den Verzicht der Inanspruchnahme durch den Gläubiger, auf die Rückabtretung der Grundschuld sowie auf die Löschung der Grundschuld gerichtet sein. Banken beschränken diesen Anspruch in vielen Fällen auf die Erteilung einer sogenannten Löschungsbewilligung. Für diese Bewilligung dürfen Banken keine Gebühr verlangen.
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