Stundung

Stundung bezeichnet das Verschieben der Fälligkeit einer Forderung oder von Tilgungsterminen in die Zukunft. Die Stundung bedarf der Zustimmung des Gläubigers. Grundsätzlich sind die Vertragsparteien bei einem Kredit zur Einhaltung der Vereinbarung verpflichtet. Eine Stundung kann zur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen des Schuldners dienen. Damit der Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, muss er mit dem Gläubiger über eine Stundung verhandeln. Wenn der Gläubiger der Stundung zustimmt, hat der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht. Die Stundung hemmt die Verjährung. Der Gläubiger ist bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners berechtigt, die Stundung zu widerrufen.



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