Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners aufzukommen. Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Die Bürgschaftserklärung muss vom Bürgen gegenüber dem Gläubiger schriftlich abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail oder mündlich ist bei Privatpersonen ausgeschlossen. Eine Bürgschaft ist eine sogenannte Personalsicherheit. Durch sie erhält der Begünstigte einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Bürgen. Der Umfang und der Bestand einer Bürgschaft sind unmittelbar von der besicherten Hauptschuld abhängig. Wenn die Hauptschuld nicht mehr besteht, entfällt für den Bürgen die Verpflichtung zu haften. Falls der Gläubiger nicht erfolglos versucht hat, seine Forderungen durch eine Zwangsvollstreckung zu befriedigen, kann der Bürge die Haftung verweigern.
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