Der Nennbetrag oder Nennwert ist der vom Gesetzgeber festgelegte Wert eines Zahlungsmittels. Diesen Wert erhält das Zahlungsmittel alleine aufgrund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Gleichzeitig ist der Nennbetrag die Recheneinheit für dieses Zahlungsmittel. Wenn wie beim Euro mehrere offizielle Zahlungsmittel nebeneinander existieren, muss das Wertverhältnis dieser Zahlungsmittel zueinander festgelegt werden. Diese Festlegung wird vom Gesetzgeber getroffen. Der offizielle Nennwert in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist 1 Euro. Das Wertverhältnis des Euros ist 1 Euro = 100 Cent. Bei Aktien und Anleihen ist der Nennbetrag der aufgedruckte Geldbetrag. In Deutschland beträgt der Mindestnennwert oder Mindestnennbetrag einer Aktie gemäß den Vorgaben in § 8 II AktG 1 Euro.
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