Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und zählt zu den dinglichen Sicherheiten. Dieses Pfandrecht wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Eine persönliche Forderung ist eine Grundvoraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. In diesem Punkt unterscheidet sich die Hypothek grundsätzlich von einer Grundschuld. Der Kreditnehmer muss nicht Eigentümer des belasteten Grundstückes sein. Der Eigentümer des belasteten Grundstückes haftet selbst nicht. Er haftet nur mit dem Grundstück. Es sei denn, er ist gleichzeitig der persönliche Schuldner. Kann der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen, ist der Begünstigte der Hypothek berechtigt, seine Forderung mit dem Grundstück zu begleichen. Der Gläubiger kann seine Forderungen durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung des Grundstückes befriedigen. Auch Miet- und Pachtzinsforderungen können zur Begleichung der Forderungen herangezogen werden.



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