Mitschuldner

Der Mitschuldner steht zusammen mit dem Hauptschuldner für bestimmte Schulden ein. Ein Mitschuldner ist eine natürliche oder juristische Person. Der Hauptschuldner ist ebenfalls eine natürliche oder juristische Person. Bei einer Finanzierung entsprechen die Verpflichtungen des Mitschuldners denen des Hauptschuldners. Sie sind neben dem Hauptschuldner dafür verantwortlich, dass der gesamte Darlehensbetrag vollständig und rechtzeitig zurückgezahlt wird. In der Regel kann der Kreditgeber frei entscheiden, ob er sich für die Erfüllung der Verpflichtungen an den Mitschuldner oder den Hauptschuldner wendet.



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